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08.03.2014, 14:24 Uhr

Landesregierung als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte

Zur gestrigen Aussage des SPD-Landesvorsitzenden Lewentz, die CDU in Rheinland-Pfalz sei eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Gerichte, erklärt der rheinland-pfälzische CDU Generalsekreät Patrick Schnieder, MdB:

„Hier spricht der Sehende von der Farbe. Denn Herr Lewentz gehört einer Regierung an, die sich wirklich gut mit Gerichten auskennt. Hier in Rheinland-Pfalz muss die Gerichtsbarkeit mit schöner Regelmäßigkeit einschreiten und das Regierungshandeln korrigieren. Da waren z.B. die verfassungswidrige Besetzung der Spitze des OLG Koblenz, die verfassungswidrige Regelung der Schülerbeförderungskosten im Schulgesetz und der verfassungswidrige Kommunale Finanzausgleich. Jüngst haben weitere kommunale Gebietskörperschaften Klagen gegen die Landesregierung angekündigt. Auf die Spitze treibt es die rot/grüne Koalition nun sogar noch damit, dass sie vor dem Verfassungsgerichtshof gegen sich selbst klagt: Die Koalitionäre halten die von ihnen gerade erst beschlossene Änderung des Kommunalwahlrechts zur Steigerung des Frauenanteils in kommunalen Vertretungskörperschaften zu Recht für verfassungswidrig. Und just am Politischen Aschermittwoch hat das Verwaltungsgericht Koblenz ein Besetzungsverfahren der Landesregierung gestoppt, weil sie den Kläger benachteiligt hat. Man könnte tatsächlich den Eindruck gewinnen, diese Landesregierung sei eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Gerichte.“

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