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24.01.2014, 14:35 Uhr

Ausgleichszahlungen für verbilligte ÖPNV-Fahrkarten

Alexander Licht: Landesregierung muss den Busunternehmen jetzt geben, was ihnen zusteht

„Die Landesregierung darf die Transportunternehmen nicht auf den Kosten für verbilligte Fahrkarten von Schülern, Studenten und Auszubildenden sitzen lassen. Hier ist eine rückwirkende Erstattung ab Januar 2013 nötig.“ Das erklärt heute der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht. Zwar sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, dass Verkehrsunternehmen die Differenz von ermäßigten Fahrkarten zu Normaltickets durch das Land erstattet wird. Nach vorliegenden Informationen will die rot/grüne Landesregierung dies aber nicht rückwirkend zum Januar 2013 tun. Das war aber mit den Unternehmen vereinbart.

„Die EU-Kommission hat diese Ausgleichszahlungen nun als beihilferechtlich unbedenklich gebilligt. Pacta sund servanda – die Landesregierung muss ihre Zusagen gegenüber den Trägern des ÖPNV einhalten. Aus sozialen Gründen verbilligte Tickets müssen durch das Land ausgeglichen werden. Diese Kosten kann man den Omnibusunternehmen nicht aufbürden. Deshalb muss die Landesregierung jetzt Wort halten.“

Licht erinnert daran, dass eine faire Kostenentlastung lebenswichtig ist, um im ländlichen Raum ein ausreichendes ÖPNV-Angebot aufrecht zu erhalten. Dafür spielen auskömmliche Einnahmen aus dem Transport von Schülern, Studenten und Auszubildenden eine entscheidende Rolle. Licht kündigte eine parlamentarische Initiative der CDU-Landtagsfraktion zu diesem Thema an.

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