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15.07.2016, 10:31 Uhr

Hahn-Verkauf/Prüfempfehlungen von KPMG an Landesregierung

 

 

Hahn-Verkauf/Prüfempfehlungen von KPMG an Landesregierung

Landesregierung hat Warnungen der KPMG ignoriert

Laut veröffentlichter Prüfunterlagen hat die von der Regierung-Dreyer beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG sowohl in ihrem Abschlussbericht vom 30. Mai 2016 als auch in ihrem Zwischenbericht vom 20. April 2016 der Landesregierung ausdrücklich eine weitere rechtliche Überprüfung der Gesellschafter empfohlen. Dies wurde nicht umgesetzt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht:

„Es ist ein schweres und folgenreiches Versäumnis, dass die Landesregierung dieser Empfehlung der KPMG nicht gefolgt ist. Wenn sie nun auch noch wider besseres Wissens leugnet, diese Empfehlung erhalten zu haben, ist das unzutreffend, und dient nur dem Zweck die Verantwortung für eigene Fehler auf Dritte abzuschieben. Damit wird die Öffentlichkeit ein weiteres Mal getäuscht.

Trotz grundsätzlicher Freigabe empfiehlt KPMG in ihrem Abschlussstatement vom 30. Mai 2016 dezidiert eine Kontaktierung bzw. Überprüfung der Einzel-Gesellschafter der Shanghai Yiqian Trading Co (SYT). Grund für diese Empfehlung ist die Tatsache, dass aufgrund der Onlinerecherche von KPMG nicht ausgeschlossen werden könne, dass beide Personen in Gerichtsverfahren (lawsuits) und Zwangsvollstreckungen (legal enforcement) verwickelt seien.

Die KPMG betont zwar, dass die Namen in China recht häufig seien, eine Zuordnung daher nicht getroffen werden könne, dennoch empfehlen die Wirtschaftsprüfer aber eine weitere Abklärung dieses Umstandes. Von der Rhein-Zeitung auf diese Empfehlung angesprochen und nach Handlungskonsequenzen befragt, antwortet das zuständige Innenministerium: „Diese Handlungsempfehlung wurde dem Land vor Vertragsabschluss nicht mitgeteilt“ (Rhein-Zeitung 13. Juli 2016).

Diese Empfehlung hinsichtlich Gesellschafter-Überprüfung findet sich allerdings bereits im Zwischenbericht der KPMG vom 20. April 2016. Wir verlangen von Frau Dreyer eine Antwort auf die Frage, wie sie in den vergangenen 3 Monaten mit dieser eindeutigen Überprüfungsempfehlung umgegangen ist bzw. welche Konsequenzen sie aus dieser Empfehlung gezogen hat.“

Nr.137/2016

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